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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zantomed GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen der

Zantomed GmbH
Ackerstr. 1
47269 Duisburg
Deutschland
Telefon: 0203 60 7998-0
Telefax: 0203 60 7998-70
E-Mail: info@zantomed.de

nachfolgend „Zantomed“, und ihren Kunden geschlossen werden.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über den Zantomed-Webshop, über eine Verkaufsplattform oder unter Verwendung individueller Fernkommunikationsmittel geschlossen wird.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Gegenüber Unternehmern gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass Zantomed nochmals gesondert auf ihre Geltung hinweisen muss.

(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Zantomed ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn Zantomed in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Unternehmers eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragspartner

(1) Vertragspartner des Kunden ist die Zantomed GmbH, Ackerstr. 1, 47269 Duisburg.

(2) Zantomed schließt keine Verträge mit Minderjährigen. Bestellungen dürfen nur durch volljährige und uneingeschränkt geschäftsfähige Personen oder durch wirksam bevollmächtigte Vertreter eines Unternehmens abgegeben werden.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Bestellungen im Zantomed-Webshop

(1) Die Darstellung von Waren im Zantomed-Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung abzugeben.

(2) Der Kunde kann Waren auswählen, in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden der Bestellung prüfen und berichtigen. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

(3) Eine automatisch erzeugte Bestell-, Eingangs- oder Zahlungsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung beziehungsweise die Einleitung oder Durchführung des Zahlungsvorgangs. Sie stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.

(4) Zantomed kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Geschäftstagen durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch eine Versandbestätigung annehmen. Geschäftstage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz von Zantomed. Maßgeblich ist der Zugang der Auftrags- oder Versandbestätigung beim Kunden.

(5) Bei einer Bestellung mehrerer Waren kann die Annahme auf einzelne Waren beschränkt werden. Über Waren, die nicht in der Auftrags- oder Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Vertrag zustande.

(6) Nimmt Zantomed das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist an, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden. Bereits erhaltene Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet.

3.2 Bestellungen über individuelle Fernkommunikationsmittel

(7) Individuelle Fernkommunikationsmittel sind insbesondere E-Mail, Telefon, Telefax, Brief, Kontaktformular, Messenger-Dienste, soziale Netzwerke, CRM-Systeme sowie die Nachrichtenfunktionen von Verkaufsplattformen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

(8) Eine unverbindliche Anfrage des Kunden über ein individuelles Fernkommunikationsmittel stellt noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(9) Mit einer ausdrücklichen Bestellung oder mit der Bestätigung einer von Zantomed übermittelten Bestellübersicht gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Zantomed kann dieses Angebot innerhalb der in Absatz 4 bestimmten Frist durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch eine Versandbestätigung annehmen.

(10) Eine bloße Empfangs-, Eingangs- oder Lesebestätigung sowie eine automatisiert erzeugte Nachricht stellen keine Vertragsannahme dar.

(11) Bei einer telefonischen Bestellung kann Zantomed dem Kunden im Anschluss eine Bestellübersicht auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, Telefax oder Messenger-Nachricht, übermitteln. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gibt der Kunde sein verbindliches Angebot erst durch Bestätigung dieser Bestellübersicht ab.

3.3 Bestellungen über Verkaufsplattformen

(12) Erfolgt eine Bestellung über eine Verkaufsplattform, die einen eigenen technischen Bestell-, Sofort-Kauf-, Direkt-Kauf- oder Auktionsmechanismus bereitstellt, richtet sich der Vertragsschluss nach den im jeweiligen Angebot dargestellten Bedingungen und dem technischen Bestellablauf der betreffenden Plattform.

(13) Dies gilt insbesondere für Sofort-Kauf-, Direkt-Kauf- und Auktionsangebote auf eBay oder vergleichbaren Verkaufsplattformen. Zwingende gesetzliche Vorgaben und verbindliche Plattformbedingungen bleiben unberührt.

(14) Wird lediglich die Nachrichtenfunktion einer Verkaufsplattform verwendet, ohne dass der plattformeigene Kaufmechanismus genutzt wird, gelten die Bestimmungen über individuelle Fernkommunikationsmittel.

§ 4 Vertragssprache, Vertragstext und Kundeninformationen

(1) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Individuelle Vereinbarungen können auch in einer anderen Sprache getroffen werden.

(2) Zantomed speichert die Bestelldaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Der Kunde erhält die Bestelldaten und die für den Vertrag maßgeblichen Informationen in elektronischer Form. Ein darüberhinausgehender dauerhafter Zugriff auf den Vertragstext über ein Kundenkonto wird nicht geschuldet.

(3) Der Kunde kann die Bestelldaten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Abgabe seiner Bestellung speichern oder ausdrucken.

(4) Bei individuellen Bestellungen erhält der Kunde vor Abgabe seiner verbindlichen Vertragserklärung Gelegenheit, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen und zu speichern.

(5) Verbraucher erhalten außerdem die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen, die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.

§ 5 Preise und Versandkosten

(1) Soweit sich ein Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, werden die Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich gegebenenfalls anfallender Versandkosten angegeben.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Bestellübersicht ausgewiesenen Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden vor Abgabe der verbindlichen Bestellung gesondert angegeben.

(3) Maßgeblich ist der Preis, der dem Kunden im konkreten Angebot, im Bestellvorgang oder in der Bestellübersicht vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung angezeigt beziehungsweise mitgeteilt wird.

(4) Für Lieferungen außerhalb Deutschlands können zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere Zölle, Einfuhrabgaben, lokale Steuern, Zollabfertigungsgebühren oder Entgelte ausländischer Zahlungsdienstleister. Solche Kosten sind vom Kunden zu tragen, soweit sie nicht von Zantomed erhoben oder im konkreten Angebot ausdrücklich übernommen werden.

(5) Die jeweils geltenden Liefer- und Versandkosten ergeben sich aus dem konkreten Angebot, dem Bestellvorgang, der Bestellübersicht oder den gesonderten Versandinformationen von Zantomed.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die im Einzelfall verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Bestellvorgang oder im individuellen Angebot mitgeteilt. Zantomed bietet insbesondere Kauf auf Rechnung, PayPal und Trustly an.

(2) Zantomed ist nicht verpflichtet, jede Zahlungsart für jeden Kunden, jedes Lieferland oder jeden Bestellwert anzubieten. Zantomed kann einzelne Zahlungsarten insbesondere von einer Identitäts-, Adress- oder Bonitätsprüfung abhängig machen.

(3) Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von acht Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen, jedoch nicht vor Erhalt der Ware. Ist im individuellen Angebot, in der Bestellübersicht oder auf der Rechnung ausdrücklich ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart, gilt das dort angegebene Zahlungsziel.

(4) Bei Zahlung über PayPal oder Trustly gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Der Kunde wird im Rahmen des Bestellvorgangs auf die Seiten beziehungsweise Anwendungen des Zahlungsdienstleisters weitergeleitet oder zur Freigabe der Zahlung aufgefordert.

(5) Die Einleitung, Autorisierung oder Durchführung eines Zahlungsvorgangs stellt für sich allein noch keine Vertragsannahme durch Zantomed dar, soweit sich aus dem technischen Bestellablauf einer Verkaufsplattform nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.

(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 7 Lieferung, Lieferzeiten und Warenverfügbarkeit

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Zantomed liefert grundsätzlich unmittelbar aus dem eigenen Warenbestand. Eine direkte Lieferung durch Hersteller oder andere Lieferanten an den Kunden erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Verbindliche Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung, dem Bestellvorgang, der Bestellübersicht oder einer individuellen Vereinbarung.

(4) Bei lagernder Ware erfolgt der Versand regelmäßig am Tag der Bestellung, wenn die Bestellung an einem Geschäftstag vor 12:00 Uhr eingeht. Anderenfalls erfolgt der Versand regelmäßig am folgenden Geschäftstag. Dies setzt voraus, dass die Zahlung, eine gegebenenfalls erforderliche Zahlungsfreigabe oder Bonitätsprüfung sowie alle für den Versand erforderlichen Angaben rechtzeitig vorliegen.

(5) Die Angabe nach Absatz 4 beschreibt den voraussichtlichen Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen und stellt keine Garantie für einen bestimmten Versand- oder Zustellzeitpunkt dar, sofern dieser nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde.

(6) Anzeigen zur Warenverfügbarkeit oder zum Lagerbestand im Webshop werden mit angemessener Sorgfalt aktualisiert. Aufgrund von Bestandsabweichungen, Parallelbestellungen oder technischen Synchronisationsverzögerungen kann die tatsächliche Verfügbarkeit im Einzelfall abweichen. Vor Annahme der Bestellung prüft Zantomed die Verfügbarkeit der bestellten Waren.

(7) Stellt sich vor Annahme der Bestellung heraus, dass eine Ware nicht verfügbar ist, kann Zantomed die Annahme der Bestellung ablehnen oder auf die verfügbaren Waren beschränken. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen für nicht angenommene Waren werden unverzüglich erstattet.

(8) Ist eine Ware nach Vertragsschluss dauerhaft nicht lieferbar und hat Zantomed dies nicht zu vertreten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zantomed wird den Kunden unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen erstatten, soweit Zantomed gesetzlich oder vertraglich zur Lösung vom Vertrag berechtigt ist.

(9) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Verbrauchern entstehen durch eine von Zantomed veranlasste Teillieferung keine zusätzlichen Versandkosten.

(10) Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere durch eine unrichtige oder unvollständige Lieferanschrift oder fehlende Einfuhrangaben, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Weltweite Lieferung, Ausfuhr und Gefahrgut

(1) Zantomed liefert grundsätzlich auch in das Ausland. Ein Anspruch auf Lieferung in jedes Land oder Gebiet besteht jedoch nicht.

(2) Liefermöglichkeiten und Versandkosten hängen insbesondere vom Bestimmungsland, der Art der Ware, dem Gewicht, den transportrechtlichen Vorgaben, Einfuhrbeschränkungen und den Bedingungen der verfügbaren Transportunternehmen ab.

(3) Bestimmte Waren, insbesondere Batterien, brennbare Flüssigkeiten, Aerosole oder andere als Gefahrgut eingestufte Produkte, können nur mit zugelassenen Versandarten und möglicherweise nicht in jedes Land oder Gebiet geliefert werden.

(4) Zantomed ist berechtigt, eine Bestellung vor der Vertragsannahme abzulehnen oder die angebotene Versandart anzupassen, wenn die Ware an die angegebene Lieferadresse nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand rechtmäßig befördert werden kann. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

(5) Soweit für eine Auslandslieferung besondere Angaben, Erklärungen, Einfuhrgenehmigungen oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat der Kunde diese rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

(6) Zwingende gesetzliche Ausfuhr-, Sanktions-, Zoll-, Gefahrgut- und Produktsicherheitsvorschriften bleiben unberührt. Zantomed ist nicht zur Lieferung verpflichtet, wenn die Lieferung gegen solche Vorschriften verstoßen würde.

§ 9 Gefahrübergang

(1) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über.

(2) Hat ein Verbraucher selbstständig ein Transportunternehmen mit der Beförderung beauftragt, ohne dass Zantomed dieses zuvor benannt hat, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Einzelheiten zu Voraussetzungen, Fristen, Ausübung und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von Zantomed.

(3) Zantomed stellt Verbrauchern außerdem das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zur Verfügung. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht vorgeschrieben.

(4) Gesetzliche Ausschlüsse und Erlöschensgründe des Widerrufsrechts bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

(5) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

§ 11 Freiwillige Warenrücknahme

(1) Außerhalb eines gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts- oder Gewährleistungsrechts besteht kein Anspruch auf Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware.

(2) Zantomed kann einer freiwilligen Rücknahme nach vorheriger individueller Absprache im Einzelfall zustimmen. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen von Zantomed.

(3) Voraussetzung einer freiwilligen Rücknahme ist grundsätzlich, dass die Ware unbenutzt, unbeschädigt, vollständig, hygienisch einwandfrei und ohne Einschränkung wiederverkaufsfähig ist. Soweit die Wiederverkaufsfähigkeit dies erfordert, muss sich die Ware in einer unbeschädigten und ungeöffneten Originalverkaufsverpackung befinden.

(4) Eine freiwillige Rücknahme ist insbesondere bei geöffneten, entsiegelten, benutzten, unvollständigen, beschädigten, verunreinigten, abgelaufenen oder nicht mehr verkehrsfähigen Waren ausgeschlossen. Zantomed kann im Einzelfall einer abweichenden Rücknahme ausdrücklich zustimmen.

(5) Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten und, soweit gesetzlich zulässig, die Transportgefahr der freiwilligen Rücksendung. Die Rücksendung darf erst nach Zustimmung und entsprechend den von Zantomed mitgeteilten Versandhinweisen erfolgen. Gefahrgut darf nur unter Beachtung der anwendbaren Transportvorschriften zurückgesandt werden.

(6) Eine Gutschrift oder Rückzahlung erfolgt erst nach Eingang und Prüfung der Ware. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

(7) Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere das Widerrufsrecht von Verbrauchern und Rechte wegen mangelhafter Ware, werden durch diesen Paragraphen nicht eingeschränkt.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Zantomed.

(2) Gegenüber Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum von Zantomed.

(3) Der Kunde hat Zantomed unverzüglich zu informieren, wenn unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, beschlagnahmt oder sonst durch Dritte in Anspruch genommen wird.

§ 13 Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart wird.

(2) Verbraucher werden gebeten, Waren mit offensichtlichen Transportschäden möglichst sofort beim Zusteller zu beanstanden und Zantomed zu informieren. Die Versäumung einer solchen Beanstandung oder Mitteilung hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB.

(4) Gegenüber Unternehmern kann Zantomed die Art der Nacherfüllung wählen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Zantomed durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Unternehmern beträgt bei neu hergestellten Waren ein Jahr ab Ablieferung. Diese Verkürzung gilt nicht:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung;
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
  • bei Übernahme einer Garantie;
  • für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • für gesetzliche Rückgriffsansprüche;
  • in anderen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich ausgeschlossen ist.

(6) Erhält der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung eine Ersatzlieferung, hat er die mangelhafte Ware nach Abstimmung mit Zantomed zurückzugeben. Bei berechtigten Mängelansprüchen trägt Zantomed die gesetzlich von Zantomed zu tragenden Kosten der Nacherfüllung.

(7) Garantien bestehen nur, wenn sie im jeweiligen Angebot oder in einer gesonderten Garantieerklärung ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

§ 14 Haftung

(1) Zantomed haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Zantomed auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Zantomed ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Zantomed.

§ 15 Produktinformationen und bestimmungsgemäße Verwendung

(1) Produktbeschreibungen, Abbildungen und technische Angaben dienen der Beschreibung der Ware. Abweichungen bleiben zulässig, soweit sie handelsüblich oder technisch unvermeidbar sind, die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Vereinbarte Beschaffenheiten und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(2) Der Kunde hat die dem Produkt beigefügten Gebrauchs-, Sicherheits-, Lagerungs- und Entsorgungshinweise sowie die gesetzlichen Vorgaben für den Umgang mit Medizinprodukten, Chemikalien, Batterien und Gefahrgut zu beachten.

(3) Produkte, deren sichere Anwendung eine fachliche Qualifikation voraussetzt, dürfen nur durch entsprechend qualifizierte Personen und ausschließlich im Rahmen der vorgesehenen Zweckbestimmung verwendet werden.

(4) Produktinformationen ersetzen keine erforderliche medizinische, zahnmedizinische, pharmazeutische oder sonstige fachliche Beurteilung.

§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

(2) Die Beschränkung nach Absatz 1 gilt nicht, wenn die Gegenforderung des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis stammt und auf einer vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung der Pflichten von Zantomed beruht.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 17 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung von Zantomed. Die Datenschutzerklärung ist kein Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG).

(2) Ist der Kunde Verbraucher, gilt die Rechtswahl nach Absatz 1 nur insoweit, als ihm dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Duisburg.

(4) Entsprechendes gilt, wenn ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Sitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

§ 19 Verbraucherstreitbeilegung

Zantomed ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen Zantomed und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

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